Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss), sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Am Ende des Verfahrens beschließt sie den Bebauungsplan als Satzung (Satzungsbeschluss). Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan ein Ortsgesetz, und daher für alle rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Im Bebauungsplan werden insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die Verkehrsflächen festgesetzt.
Die derzeit gültigen Bebauungspläne für den Ortsteil Golm finden Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt Potsdam (s. "Links").