Ortsbeirat Golm

Die Vertretung des Ortes gegenüber der Verwaltung der Stadt Potsdam ist der gewählte Ortsbeirat. Anders als die Stadtteile im Zentrum hat er ein eigenes (kleines) Budget zur "Förderungen des Gemeinschaftslebens" und gilt als Teil der Stadtverordnetenversammlung mit "aktivem" Teilnahmerecht an den Sitzungen. Seine Aufgaben umfassen u.a. die Beschäftigung mit Investitionsvorhaben, Flächennutzungsplänen und baurechtlichen Satzungen im Ortsteil, Entscheidungen zu Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen sowie die Erstellung des Haushaltsplans.

Neuigkeiten zum politischen Geschehen vor Ort finden Sie unter Aktuelles.

FAQs zum Ortsbeirat

Wie wird der Ortsbeirat gewählt?

Dies ist im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz geregelt. Die Wahlberechtigten des Ortsteils wählen den Ortsbeirat am Tag der landesweiten Kommunalwahlen für fünf Jahre. Sowohl wahberechtigte Personen als auch Kandidat*innen müssen im Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wie wird man Ortsvorsteher*in?

Die bei den Kommunalwahlen gewählten Mitglieder des Ortsbeirates wählen den/die Ortsvorsteher*in und den/die Stellvertreter*in. Scheidet diese(r) vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt aus, dann wählt die Stadtverordnetenversammlung den/die Nachfolger*in für die verbliebene Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl. Dies gilt nicht, wenn der/die Ortsvorsteher*in durch Bürgerentscheid von den Bürger*innen des Ortsteils abgewählt wurde. In diesem Fall findet durch die Bürger*innen des Ortsteils eine Neuwahl für die verbliebene Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl statt.

Was sind die Aufgaben des Ortsbeirats?

Die Aufgaben des Ortsbeirats sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:

  • Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
  • Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
  • Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
  • Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
  • Änderung der Grenzen des Ortsteils und
  • Erstellung des Haushaltsplans.

Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Oberbürgermeister legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Stadtverordnetenversammlung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten.

Dem Ortsbeirat obliegt die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen des Ortsteilbudgets.

Was sind die Aufgaben der Ortsvorsteherin?

Die Aufgaben des/der Ortsvorsteher*in sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt.

Der/Die Ortsvorsteher*in vertritt den Ort Golm gegenüber den Organen der Landeshauptstadt Potsdam. Er/Sie hat in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse ein aktives Teilnahmerecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils berührt sind.

Wie wird der Ortsbeirat gewählt?

Dies ist im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz geregelt. Die Wahlberechtigten des Ortsteils wählen den Ortsbeirat am Tag der landesweiten Kommunalwahlen für fünf Jahre. Sowohl wahberechtigte Personen als auch Kandidat*innen müssen im Ortsteil ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Kann ich an den Sitzungen teilnehmen?

Die Ortsbeiratssitzungen sind öffentlich und werden in de rRegel auch online übertragen. Im Tagesordnungspunkt "Anfragen der Einwohner" können Sie gerne ihre Anliegen und Hinweise mündlich vorbringen. Rederecht für weitere Tagesordnungspunkte kann im Vorfeld beantragt werden.

Welche weiteren Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

Sie können gerne die Ortsvorsteherin und alle anderen Ortsbeiratsmitglieder persönlich ansprechen und gemeinsam überlegen, ob ein regelrechter Antrag an die Stadtverordnetenversammlung gestellt werden kann.

Der Ortsbeirat bietet in unregelmäßigen Abständen Sprechstunden im "Turm" auf dem Bahnhofsvorplatz an.