Mit hohem Besuch der Stadtspitze wurde heute die Fahrradstraße auf dem Golmer und dem Galliner Damm eröffnet.
Der Ortsbeirat hatte schon seit langem gefordert, dass die Verkehrssituation auf den beiden nach Werder führenden Wegen entschärft wird. Dazu wurde die Straße in letzter Zeit an einigen Stellen verbreitert und heute wurde sie als Fahrradstraße gewidmet (s. Bild). Im Eingangsbereich wurde die Straße auf einem kleinen Stück rot markiert und im weiteren Verlauf sieht man auf dem Bodenbelag Fahrradsymbole.
In der Pressemeldung wird dies als erste "Fahrradzone" Potsdams gefeiert, obwohl das Verkehrsschild nicht "Zone", sondern nur "Fahrradstraße" ausweist (vgl. dazu die Pressemeldung der Stadt). Laut letzter Novelle der Straßenverkehrsordnung (2020, §45(1i) ist eine Fahrradzone ausschließlich für Fahrräder erlaubt, es sei denn mit Zusatzschildern werden bestimmte Verkehrsarten erlaubt. Dies ist hier der Fall mit dem Schild "Anlieger frei". In Bereichen, die mit Verkehrszeichen 244.1 ("Fahrradstraße") bzw. 244.3 ("Zone") gekennzeichnet sind, gilt grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
Ein erster Praxistest ergab, dass hier ohne weiteres weiterhin recht viele Autos verkehren und diese sich mitnichten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Interessant in der Pressemeldung ist zusätzlich der Hinweis auf die exorbitanten Kosten und der fehlende Verweis auf die entsprechenden Ortsbeiratsbeschlüsse.