Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss) sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Am Ende des Verfahrens beschließt sie den Bebauungsplan als Satzung (Satzungsbeschluss = "Ortsgesetz"). Ein Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die Verkehrsflächen sowie Vorgaben für Grünflächen werden darin vorgeschrieben, um eine einheitliche städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der Ortsbeirat wird in allen Schritten bis zum Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung beteiligt und kann Anregungen der Bürger und Anwohner mit einbringen. In den meisten Fällen findet sich eine einvernehmliche Lösung. Allerdings dauern die Verfahren teilweise recht lange bis gebaut werden kann.
Die derzeit gültigen Bebauungspläne für den Ortsteil Golm finden Sie auf den Seiten der Landeshauptstadt Potsdam (s.u. "Links").
Meldungen zu weiteren Bauvorhaben im Ort:
Sonderbauvorhaben Kossätenweg (noch ohne B-Plan)