Bis Oktober: keine Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Gräben

Blick durch das Uferschilf auf den Zernsee
© Hobohm

Die Landeshauptstadt Potsdam hat als Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung wurde im heutigen Sonderamtsblatt veröffentlicht und gilt ab sofort bis zum 1. Oktober 2026, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird.

Von dem Verbot betroffen ist die Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Gräben im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Gewässern infolge langanhaltender Trockenheit. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 324)