Bürgerhaus für Golm

Antrag ds Ortsbeirats von der Stadtverordnetenversammlung angenommen
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In der heutige SVV (Stadtverordnetenversammlung) wurde unser Antrag für ein Bürgerhaus angenommen.

Folgenden Wortlaut hatte der Ortsbeirat eingebracht:

Beschlussvorschlag (s. 25/SVV/0888-003)

Es wird bekräftigt, dass für den Ortsteil Golm unverzüglich die Vorbereitungen zur Schaffung eines funktionstüchtigen Bürgerhauses aufgenommen werden müssen. Um seine Wirkung für das bürgerschaftliche Zusammenleben und die Lebensqualität am Forschungs- und Wirtschaftsstandort optimal zu entfalten, soll das Bürgerhaus Golm, wie gemäß Rahmenplan durch die SVV beschlossen, künftig einen dauerhaften Standort in der Golmer Mitte haben.

Dazu wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, 

  1. für das künftige Bürgerhaus Golm
    1. gemeinsam mit dem Ortsbeirat die künftigen Nutzungsarten zu definieren,
    2. daraus abgeleitet eine konkrete Bedarfsbeschreibung (Raum und Funktionsprogramm) zu erarbeiten,
    3. Flächen bzw. vorhandene kommunale Immobilien am vorgesehenen Standort in die Konzeptentwicklung einzubeziehen,
    4. eine Zeitschiene und eine erste Kostenkalkulation aufzustellen,
    5. zu prüfen, wie das Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 26/27 für die bürgerschaftliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann,
    6. die in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.02.2026 *) durch die Verwaltung zugesicherten Finanzmittel i.H.v. 50 T€ auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Über das Ergebnis ist im Hauptausschuss und im OBR Golm spätestens im vierten Quartal 2026 zu berichten.

  1. parallel dazu und ebenfalls in Abstimmung mit dem OBR Golm bis zur Inbetriebnahme eines Bürgerhauses
    1. eine Übergangslösung für Vereine und Initiativen aus dem Ortsteil zu schaffen und frühzeitig, noch vor der eigentlichen baulichen Entwicklung das Engagement und die Beteiligung der Ortsteilbevölkerung an der Entwicklung des Bürgerhauses zu fördern,
    2. dafür geeignete Räumlichkeiten zu sichern, bspw. über die Anmietung von Gewerberäumen,
    3. per Projektförderung den Betrieb durch einen Träger zu sichern,
  2. die evtl. erforderlichen Finanzmittel für 1) und 2) im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam für den Haushalt 2027/2028 einzuplanen.

 

Der Ortsbeirat dankt allen Beteiligten für das kooperative Handeln beim Einbringen des Antrags!