
Im heute erschienenen Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam wird eine "beabsichtigte Teileinziehung öffentlichen Straßenlandes" bekanntgegeben (S.29f). Das bedeutet im Kern, dass der Weg nach Werder über die beiden Dammstraßen für den Fahrradverkehr sicherer wird. Es sind sogar dazu Baumaßnahmen angekündigt. Autos sind dann nur noch als "Anlieger" erlaubt.
Mit Datum der Veröffentlichung läuft eine dreimonatige Auslegungsfrist, in der Bedenken und Gegendarstellungen schriftlich vorgebracht werden können.
Der Ortsbeirat kann dies als großen Erfolg verbuchen, da dies schon mehrfach gefordert wurde.
Hier Auszüge aus dem Amtsblatt, das aber auch in seinen anderen Teilen sehr lesenswert ist (Bebauungspläne in anderen Orsteilen...):
Mit der Teileinziehung wird die derzeitige Widmungsbeschränkung aufgehoben und neu gefasst. Der öffentliche Status dieser Straßen sowie deren Einstufung, Funktion und städtische Baulastträgerschaft bleiben erhalten.
Die derzeitige Widmungsbeschränkung „keine Widmungsbeschränkung“ wird für die Straßen „Galliner Damm“ und „Golmer Damm“ aufgehoben und entsprechend nachfolgender Rangfolge neu festgelegt:
neue Widmungsbeschränkungen:
1. Radfahrverkehr
2. Anliegerverkehr frei
3. Landwirtschaftlicher Verkehr frei
4. Reiter frei
Auf Grund der zwischen Potsdam und Werder neu errichteten Fahrradbrücke hat der Radverkehr auf den beiden o.g. Straßen derart zugenommen, dass diese nunmehr als Fahrradstraße ausgewiesen werden sollen, um den geänderten Verkehrsverhältnissen auch Rechnung zu tragen
Der bisherige und reguläre Anliegerverkehr ist somit gemäß den Bestimmungen der StVO weiterhin uneingeschränkt möglich.